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Info für Ausländer

Ausländer, der nicht an der öffentlichen Krankenversicherung in der Tschechischen Republik beteiligt ist oder ist nicht auf Grunde einer langfristigen Vertragskrankenversicherung, wird die geleistete medizinische Fürsorge oder Verabreichung der Medikamente selber bezahlen. Beteiligung an der öffentlichen Krankenversicherung entsteht für Personen mit dem Daueraufenthalt auf dem Gebiet Tschechiens, d.h. Bürger der Tschechischen Republik, die zu einem Daueraufenthalt auf dem Gebiet Tschechiens angemeldet sind und weiter Ausländer, die über einen Daueraufenthalt in der Tschechischen Republik verfügen oder wurde ihnen ein Asyl erteilt und sind hier zum Daueraufenthalt angemeldet; und in der weiteren Folge den Personen, die über keinen Daueraufenthalt verfügen, und das unter der Bedingung, daß sie angestellt bei einem Arbeitgeber sind, der den Firmensitz auf dem tschechischen Gebiet hat. Langfristige Krankenversicherung können die Ausländer abschließen, die sich auf Grund eines Visums über 90 Tage auf dem Gebiet Tschechiens aufhalten. Detaillierte Informationen erhalten Sie in dem Info-Material “Führer durch das Gesundheitsystem der Tschechischen Republik”, die Sie bei den Mitarbeitern des Infozentrums in folgenden Sprachen erwerben können: Englisch, Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Spanisch, Vietnamesisch.