Kinderbegleitung
Um Kontaktunterbrechung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit der Aufnahme der Mutter oder des gesetzlichen Vertreter des Kindes zum ganztägigen Aufenthalt in der Abteilung von 7.00 bis 19.00 Uhr, nach der Bedingungen und Hausordnung der einzelnen Abteilungen. Die Begleitung kann mit dem Kind auch unter-gebracht werden, nach Möglichkeit (entscheidet der behandelnde Arzt) etweder direkt in der Abteilung oder in Mutterherberge in Černopolní 22a. Ist der Aufenthalt des Begleiters notwendig, bezahlt diesen die Krankenkasse, andernfalls muß der Aufenthalt selbst bezahlt werden.
Begleitung eines erwachsenen
Die Begleitung ist möglich auch bei erwachsenen Patienten. Falls der Aufenthalt nötig und durch einen Revisionsarzt anerkannt ist, bezahlt diesen die Krankenkasse des Patienten, andernfalls muß der Aufenthalt von der Begleitung bezahlt werden.